Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Die Firma K-Innovations GmbH ist zum Vertragsabschluss ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit. Die Anwendbarkeit anderer Geschäftsbedingungen, insbesondere wenn diese den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen der K-Innovations GmbH wiedersprechen, oder von ihnen abweichen, lehnt die K-Innovations GmbH grundsätzlich ab und binden die K-innovations GmbH nicht.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
    3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  2. Angebote
    1. Durch die Firma K-Innovations GmbH erfolgte Angebote sind stets freibleibend, soweit sie nicht befristet sind. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der K-Innovations GmbH schriftlich bestätigt sind. Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung der Firma K-Innovations GmbH maßgebend. Produkt- & Verpackungsmuster gelten als Typmuster, deren Eigenschaften werden für darauf folgende Aufträge nicht garantiert. Die Firma K-Innovations GmbH erkennt keinerlei mündlich vereinbarte Nebenabreden zu Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen an.

  3. Lieferung
    1. Lieferungen der K-Innovations GmbH erfolgen innerhalb der schriftlich vereinbarten Lieferzeit ab den vereinbarten Erfüllungsorten.
    2. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Ware behindern oder gar verhindern, welche aus Fällen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebs- und Verkehrsstörungen und dergleichen resultieren, entbinden die Firma K-Innovations GmbH für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von den Lieferpflichten. Der Käufer hat keine Ansprüche auf Schadensersatz. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, wenn die Firma K-Innovations GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
    3. Bei Annullierung einer Bestellung verpflichtet sich der Käufer, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, der Firma K-Innovations GmbH den entstandenen Schaden für die Aufwendungen und den eventuell entgangenen Gewinn zu entschädigen.
  4. Verpackung
    1. Vom Käufer angeliefertes Verpackungsmaterial wird durch die K-Innovations GmbH nur dann verwendet wenn es sich für den Zweck der Anwendung und die Prozesse der K-Innovations GmbH eignet. Durch die Firma K-Innovations gerügtes Verpackungsmaterial muss durch den Käufer binnen 14 Tage ersetzt werden. Kosten für Transport, Lagerung und Entsorgung nicht geeigneten Verpackungsmaterials sind durch den Käufer zu tragen.
    2. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Auslieferungslagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
    3. Sollte der Käufer Transportschäden feststellen so sind diese unverzüglich der K-Innovations GmbH anzuzeigen. Schäden sind zudem in Frachtbriefen des Spediteurs zu vermerken insofern für die Auslieferung der bestellten Ware eine Spedition beauftragt wurde.
    4. Die Firma K-Innovations GmbH ist berechtigt Teillieferungen oder Teilleistungen vorzunehmen.
    5. Die K-Innovations GmbH ist berechtigt Mehr- oder Minderlieferungen sowie Mehr- oder Minderleistungen von bis zu 10% der vereinbarten Vertragsmenge zu leisten.
  5. Mängelrüge
    1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    2. Mängel müssen durch den Käufer schriftlich der Firma K-Innovations GmbH binnen 10 Tagen angezeigt werden, spätere Mängelrügen werden durch die K-Innovations GmbH nicht anerkannt.
    3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird die K-Innovations GmbH die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach Wahl gutschreiben, wandeln, nachbessern, oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
    4. Waren die durch eine Mängelrüge der Firma K-Innovations GmbH angezeigt wurden, dürfen durch den Käufer nur unter schriftlicher Zustimmung durch die K-Innovations GmbH, zurückgesandt oder in Umlauf gebracht werden. Gerügte Waren müssen bis zu endgültiger Klärung für die Begutachtung durch die K-Innovations GmbH bereit stehen.
    5. Jegliche Kosten für Lagerung, Untersuchung, Gutachten und Analysen der gerügten Ware werden von der Firma K-Innovations GmbH nicht getragen.
    6. Die Firma K-Innovations GmbH haftet nicht für etwaige Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften betreffend einer vom Käufer personalisierten Produktbezeichnungen oder Deklarationen der vom Käufer personalisierten Produktkennzeichnungen, welche von der Produktkennzeichnung der K-Innovations GmbH abweichen.
    7. Jegliche Sachmängelansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung der bestellten Waren insofern sie nicht angezeigt wurden. Eingriffe durch Dritte, nicht bestimmungsgemäße Handhabung oder Lagerung durch den Käufer entbinden die K-Innovations GmbH auch vor Ablauf der 6 Monate von jeglichen Ansprüchen des Käufers.
  6. Preise und Zahlungen
    1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
    2. Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort nach Rechnungserhalt rein netto, ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen, insofern nicht anderes schriftlich mit der Firma K-Innovations GmbH vereinbart wurde. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
    3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Firma K-Innovations GmbH berechtigt, den Kaufpreis in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab dem Verfalltag zu verzinsen, weitere Verzugsschäden sind vorbehalten.
    4. Befindet sich der Käufer gegenüber der Firma K-Innovations GmbH mit Zahlungsverpflichtungen um mehr als 14 Tage in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
    5. Der Firma K-Innovations GmbH gegenüber bestehende Forderungen dürfen nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
    6. Die Firma K-Innovations ist berechtigt Teillieferungen sowie ausstehende Lieferungen des Käufers bis zum Ausgleich offener Forderungen des Käufers zurückzuhalten.
    7. Preisänderungen durch Lieferanten der Firma K-Innovations GmbH bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden.
    8. Der Käufer verpflichtet sich die Firma K-Innovations GmbH bei der Erfüllung schriftlich vereinbarter Leistungen zu unterstützen. Insbesondere zählen zu diesen Pflichten die fristgerechte Anlieferung aller käuferspezifischen Daten, Rohstoffe und Verpackungsmaterialien binnen 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch die K-Innovations GmbH. Kommt der Käufer diesen Pflichten nicht nach ist die Firma K-Innovations GmbH berechtigt hieraus entstanden Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
  7. Eigentumsvorbehalt/ Annahmeverzug
    1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen insbesondere Forderungen aus noch laufenden Wechseln und Schecks, sowie die Forderungen aus dem jeweiligen Saldo der Geschäftsbeziehung mit der Firma K-Innovations GmbH Eigentum der Firma K-Innovations GmbH
    2. Be- und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt für die Firma K-Innovations GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass die Firma K-Innovations GmbH dadurch verpflichtet wird. Bei einer Verarbeitung mit anderen, nicht der Firma K-Innovations GmbH gehörenden, oder von ihr gelieferten Waren durch den Käufer steht der Firma K-Innovations GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu.
    3. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
    4. Die Be- und Verarbeitung gelieferter Waren welche unter hier aufgeführten Eigentumsvorbehalt stehen ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die K-Innovations GmbH gestattet. Sollte der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne Genehmigung be- oder verarbeiten steht der Firma K-Innovations GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Rechnungswerts, der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zum Rechnungswert der verarbeiteten Waren. Gleiches gilt im Falle der Vermischung.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der Firma K-Innovations GmbH bis der Käufer sämtliche Forderungen insbesondere Forderungen aus noch laufenden Wechseln und Schecks, sowie die Forderungen aus dem jeweiligen Saldo der Geschäftsbeziehung mit der Firma K-Innovations GmbH beglichen hat.
    2. Be- und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt für die Firma K-Innovations GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass die Firma K-Innovations GmbH dadurch verpflichtet wird. Bei einer Verarbeitung mit anderen, nicht der Firma K-Innovations GmbH gehörenden, oder von ihr gelieferten Waren durch den Käufer steht der Firma K-Innovations GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Rechnungswerts, der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zum Rechnungswert der verarbeiteten Waren. Gleiches gilt im Falle der Vermischung.
    3. Sollte der Progressionsvorbehalt durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung erlöschen, so tritt der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Rechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache in der Höhe des jeweiligen Rechnungswerts der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware an die Firma K-Innovations GmbH ab. Der Käufer verwahrt den neuen Bestand oder die neue Sache unentgeltlich für die Firma K-Innovations GmbH. Die entstandenen Miteigentumsrechte sollen ebenfalls als Progressionsvorbehalt für die Firma K-Innovations GmbH gelten.
    4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an die Firma K-Innovations GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der K-Innovations GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die K-Innovations GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  9. Rücktritt
    1. Soweit ein Rücktrittsrecht weder vereinbart oder bereits erloschen ist, kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht und K-Innovations GmbH auch einer Vertragsaufhebung nicht zustimmt, behält K-Innovations GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch wenn diese nicht abgerufen wird in voller Höhe mindestens jedoch in Höhe des durch den Ausfall des vereinbarten Auftrages entstanden Aufwendungen sowie Forderungen durch auftragsbezogene Lieferungen durch Lieferanten der Firma K-Innovations GmbH.
    2. Dem Käufer steht der Nachweis frei, dass die K-Innovations GmbH zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger ist, als die geforderte Entschädigungssumme.
  10. Sonstiges
    1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  11. Salvatorische Klausel
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.